Bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Verkauf
An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.
Saisonverkäufe 2021
Sonntag, 21 März 2021- Sonntag, 31. Oktober 2021
Adventsverkäufe
- Sonntag, 12. Dezember 2021
- Sonntag, 19. Dezember 2021
An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.