Bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Verkauf im Jahr 2023
An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.
Saisonverkäufe 2022
- Sonntag, 26. März 2023
- Sonntag, 29. Oktober 2023
Adventsverkäufe
- Sonntag, 10. Dezember 2023
- Sonntag, 17. Dezember 2023
An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.