Update Sonntagsverkauf 2020

An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.

Adventsverkäufe

  • Sonntag, 13. Dezember 2020
  • Sonntag, 20. Dezember 2020

Saisonverkäufe

  • Sonntag, 29. März 2020 Nachholdatum: Sonntag, 16. August 2020
  • Sonntag, 25. Oktober 2020

An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.

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