An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.

Adventsverkäufe

  • Sonntag, 13. Dezember 2020
  • Sonntag, 20. Dezember 2020

Saisonverkäufe

  • Sonntag, 29. März 2020 Nachholdatum: Sonntag, 16. August 2020
  • Sonntag, 25. Oktober 2020

An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.