Bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Verkauf im Jahr 2022
An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.
Saisonverkäufe 2022
- Sonntag, 27. März 2022
- Sonntag, 30. Oktober 2022
Adventsverkäufe
- Sonntag, 11. Dezember 2022
- Sonntag, 18. Dezember 2022
An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.