An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.
Adventsverkäufe
- Sonntag, 13. Dezember 2020
- Sonntag, 20. Dezember 2020
Saisonverkäufe
Sonntag, 29. März 2020Nachholdatum: Sonntag, 16. August 2020- Sonntag, 25. Oktober 2020
An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.