Bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Verkauf
An zwei Adventssonntagen sowie an zwei Sonntagen zum Saisonstart pro Jahr besteht in unserem Kanton die Möglichkeit, Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei zu beschäftigen, gestützt auf die kantonale Ruhetagsgesetzgebung.

Saisonverkäufe

  • Sonntag, 24. März 2019
  • Sonntag, 27. Oktober 2019

Adventsverkäufe

  • Sonntag, 15. Dezember 2019
  • Sonntag, 22. Dezember 2019

An diesen Sonntagen können Verkaufsgeschäfte einer Gemeinde ihre Mitarbeitenden bewilligungsfrei beschäftigen.

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