Das Thema Sichtschutz im Aussenraum betrifft praktisch jeden Hausbesitzer. Bei unseren Vorfahren galt es, den eigenen (Nutz-) Garten vor unerwünschten Besuchern und eisigen Winden zu schützen. Heutzutage werden Einfriedungen mehrheitlich mit der Absicht erstellt, Privatsphäre zu schaffen.

Publireportage aus dem 47° KMU Magazin 01-2023

Sichtschutz planen

Gemäß dem Leitsatz «Wo kein Einblick – ist auch kein Ausblick» sollte das Thema darum umsichtig und genau geplant werden. Man kann sich also auch eine schöne Aussicht «verbauen». Die Ausrichtung und die Höhe des Sichtschutzes sind zum Beispiel von fundamentaler Bedeutung. Oft werden die Vorgärten eher einladend und offen gestaltet, der eigentliche (Hinter-)Garten dann eher von Blicken geschützt.

Die gesetzlichen Grundlagen, die kantonal wie auch kommunal unterschiedlich sein können, sollten unbedingt in den Planungsprozess einbezogen werden. Die Grenzabstände und Bauhöhen sind also zu beachten. Bei baulichen Einfriedungen gelten andere Bestimmungen als bei einem Sichtschutz mit Pflanzen.

Weiter ist es in den meisten Fällen von Vorteil, die Nachbarn frühzeitig zu informieren. Aufgrund von Sichtschutzbauten entstehen leider immer wieder Unstimmigkeiten, die bis zum Gang vor den Richter führen können.

Sichtschutz gestalten

Wurden die Möglichkeiten sorgfältig abgeklärt, kann man sich über die Sichtschutz im Garten Gestaltung und Materialisierung Gedanken machen. Die Möglichkeiten sind dabei praktisch unendlich. Wir unterscheiden zwischen baulichen Elementen wie Holzelementen, Stahlwänden, Drahtkörben etc. und Ausführungen mit Pflanzen.

In der Tendenz werden die Themen Ökologie und Klima immer wichtiger. In der Umsetzung im Zusammenhang mit einem Sichtschutz bedeutet dies, dass vermehrt wieder auf einheimische Wildhecken gesetzt wird. Die Absicht dahinter ist eindeutig: Den Insekten soll Nahrung und Unterschlupf zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verdunstung der Pflanzen wird an heißen Tagen auch das Mikroklima für Mensch und Tier angenehmer.

Jedoch hat auch ein Sichtschutz mit einer formal geschnittenen Hecke oder mit verschiedenen Blütensträuchern seinen Reiz.

In kleinen Gärten wird hingegen eher eine bauliche Gestaltung vorgezogen, da dies oft platzsparender ist und man nicht zu viel Nutzfläche verlieren möchte. Ein Holz- oder Stahlelement weist im Normalfall eine Breite von max. zehn cm auf. Eine Wildhecke jedoch beansprucht mindestens eine Breite von einem Meter.

Häufig werden auch bauliche und bepflanzte Elemente kombiniert eingesetzt. Dies gibt dem Ganzen eine gewisse Lockerheit und wirkt lebendig.

Wir beraten Sie gerne

Über dieses Thema und andere Gartenanliegen beraten wir Sie gerne unverbindlich und kompetent.

 

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